29. Mai 2021

Zum heutigen Finaltag der Amateure

Wir wünschen beiden Teams heute viel Glück für das wichtigste Spiel im Berliner Amateurfußball.
Der BFV hat seinen juristischen Sieg gegen uns, der nun dazu führt, dass die Einnahmen aus der Vermarktung des Finaltags der Amateure (Sponsoren-, Marketing-, Fernsehgelder) wie -trotz Pandemie- von Anfang eingeplant zu Gunsten des Verbands fließen werden (die Entschädigungen, die die 27 ausgeschlossenen Vereine erhalten, werden nicht vom Verband gezahlt, sondern zahlen die Vereine an sich selbst bzw. der Pokalsieger muss diese Zahlungen aus seinem Geld für die 1. DFB-Pokalrnde begleichen !), mit einer ausführlichen Pressemitteilung gefeiert. Ja, es ist zutreffend, dass sowohl das Sportgericht als auch das Landgericht Berlin gegen uns entschieden haben. Entgegen der Meldung hat allerdings keiner der beiden Gerichte die Rechtsposition des BFV bestätigt.
Vielmehr hat das Sportgericht unseren Einspruch wegen eines etwaigen Formfehlers zurückgewiesen und das Landgericht Berlin hat seinen abweisenden Beschluss ausschließlich mit der Sportautonomie, d.h. der Rechtssetzungsbefugnis des BFV, begründet.
Nun liegt es am Verbandsgericht des BFV, das vor Ende Juni über unsere Berufung entscheiden muss, welche Rechtsposition sich am Ende durchsetzen wird.
Das Zustandekommen wie auch den Beschluss des BFV-Beirats selbst, die 27 teilnehmenden Vereine unterhalb der Regionalliga aus dem laufenden Wettbewerb auszuschließen, halten wir nach wie vor für die falscheste Entscheidung, die getroffen werden konnte.
Im Rahmen des Pokalwettbewerbs der Amateure, die Amateure auszuschließen, verhöhnt die Vereine und widerspricht dem Geist des Wettbewerbs. Die Regionalliga pauschal als Berufssport einzustufen wird der Sache genauso wenig gerecht wie die Oberliga pauschal als Amateursport zu bewerten. Außerdem hat die Beiratsentscheidung völlig außer Acht gelassen hat, dass der Spielbetrieb der NOFV-Regionalliga gerade mit der Begründung, Regionalligamannschaften bekämen wegen ihres verbandsrechtlichen Amateurligastatus in Berlin ebenfalls keine Spielgenehmigungen, abgebrochen worden ist. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat sich wie auch der BFV nicht bemüht, eine Verordnungslage zu schaffen, welche der Besonderheit des Berliner Landespokals Rechnung trägt.
Die aktuellen Inzidenzen und Lockerungen in Berlin haben den Ansatz von Blau Weiß 90, einen gerechten Modus unter Einbeziehung aller 32 im Wettbewerb befindlichen Vereine zu wählen, noch einmal bestätigt. Jeder der 32 Vereine hätte vom BFV vor die Wahl gestellt werden können, selbst zu wählen, ob er sich für „mitspielen“ oder die angebotene Entschädigungszahlung entscheidet. So hätten alle Vereine selbst entscheiden können, welchen Weg sie gehen wollen und der Pokalwettbewerb wäre wohl mit weiteren Mannschaften zu Ende gespielt worden.

Uns ging es von Anfang an nicht nur um Blau-Weiß 90, sondern vorrangig, fast ausschließlich um eine faire diskriminierungsfreie Entscheidung, d.h. um die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatz und der Teilnahmerechte der Verbandsmitglieder. Also für die Amateurvereine des Berliner Fußball-Verbandes, nicht gegen sie !

Wir verwehren uns ausdrücklich dagegen, dass wir nun im Kontext der Querelen des Verbands auftauchen.

Sport frei!