18. Mai 2021

Etappensieg im Einspruchsverfahren vor dem BFV-Sportgericht UPDATE 18:10 Uhr

Das BFV-Sportgericht hat heute aufgrund unseres Einspruchs entschieden, die Halbfinalspiele im AOK-Landespokal am Sonnabend abzusetzen, um die Spielwertungen je nach Ausgang des sportgerichtlichen Verfahrens nicht etwa nachträglich annullieren zu müssen.

 

Im Hinblick auf das weitere sportgerichtliche Verfahren und darauf, dass nach dieser Verfügung des Sportgerichts sowohl der Zeitplan als auch der gefundene Modus des AOK-Landespokals wieder offen ist bzw. zumindest eine andere Lösung denkbar erscheint, haben wir den BFV gebeten, die Gespräche mit der Berliner Senatsverwaltung im Interesse des Berliner Amateurfußballs schnellstmöglich wieder aufzunehmen, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass man den AOK-Landespokalwettbewerb analog zu dem Modus, der in Thüringen gefunden wurde, bis Ende Juni 2021 zu Ende spielen kann.

 

Beispielsweise könnten Fußballspiele in Berlin ohne Zuschauer unter Berücksichtigung der Inzidenzgrenzen zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Beteiligten negativ getestet, genesen oder geimpft sind und ein Hygienekonzept besteht, das die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt.

 

In der Berliner Corona-Verordnung, die am morgigen Tag in Kraft treten wird, gibt es bislang leider lediglich die Wiederzulassung für einen (eingeschränkten) Trainingsbetrieb, obwohl es gleichzeitig bereits Öffnungen zu Gunsten von kulturellen Veranstaltungen etc. im Freien gibt.

 

Nach dem wichtigen Signal des Senats, am Samstag beim Union-Heimspiel wieder eine begrenzte Zahl von Zuschauern zuzulassen, unterstützen wir den BFV und den Senat gern auch aktiv dabei, den Berliner Amateurfußball aus der Corona-Starre zu erwecken.

 

Wir sind der Meinung, dass wir im Namen vieler Berliner Amateurvereine sprechen und danken dem BFV und dem Berliner Senat schon jetzt für ihr Verständnis und ihren Einsatz, in diesen schwierigen Zeiten die bestmöglichen und vor allem widerspruchsfreie Maßnahmen zu beschließen.

UPDATE:

Laut E Mail vom 18.05. 12:26 Uhr vom Sportgericht an den BFV ging folgender Text….. sind wir (SG) der Auffassung , dass die für Sonnabend angesetzten Spiele abzusetzen sind und bitten hier um die Veranlassung.

Wir verstehen dies als eine Anweisung.

Der BFV entgegen versteht dies als eine reine Bitte des Sportgerichtes. Daher sind die Spiele nach jetzigem Stand noch nicht abgesetzt.

Weitere Infos folgen.