5. Juli 2021

Landespokal der Amateure – DFB-Bundesgericht – Stellungnahme

Ursprünglich wollten wir uns zu dem laufenden Verfahren erst wieder äußern bzw. Stellung nehmen, wenn auch alle Verfahren endgültig abgeschlossen sind. Da aber im Netz inzwischen einige Kommentare und Äußerungen stehen, denen zum Teil die Hintergrundinformationen fehlen, folgende Klarstellung:

Das Berliner Verbandsgericht hat in seinem Verfahren keine formellen und materiellen Fehler des Berliner Fußballverbandes zum Beschluss zur Beiratssitzung am 04.05.21 (Grundlage zur Änderung der Spielordnung, um den Pokal unter Ausschluss von 27 Mannschaften nur mit den 5 Regionalligamannschaften zu Ende bringen zu können) feststellen können.

Da die Klage aber vor allem auch DFB-Recht tangiert, hat das Verbandsgericht die Klage zur Nachprüfung an das DFB-Bundesgericht verwiesen. Hierzu in Auszügen der Wortlaut des Verbandsgerichtsurteils vom 23.06.21:

„Der Verein Sp.Vg. Blau Weiß 1890 Berlin e. V. rügt nach Auffassung des Verbandsgerichts auch DFB-Recht, wenn er behauptet, der angefochtene Beschluss des Beirats, d. h. die Verwaltungsanordnung, stehe mit den Grundsätzen des fairen und gerechten Wettbewerbs nicht in Einklang. Dabei handelt es sich um allgemein gültige Prinzipien des Sports……..

Auch steht die ggf. anderslautende Entscheidung des Sportgerichts des Thüringer Fußball-Verbandes e. V. vom 04.05.2021 im Raum.

Vor diesem Hintergrund hat das Verbandsgericht gemäß § 43 Ziff. 1 lit. b) DFB-Satzung die Entscheidung für nachprüfbar erklärt.“

 

Im Kern geht es um 2 Fragen:

1. Inwieweit widerspricht die Einflussnahme durch den Beiratsbeschluss vom 04.05.21 (Änderung der Spielordnung) den in §4 der Satzung des BFVfestgeschriebenen „Zweck und Aufgaben“ (Der BFV vertritt den Amateurgedanken, Fairplay-Gedanken,Gleichbehandlung etc.) ?
Nach unserer Auffassung widerspricht der Ausschluss von 27 Mannschaften von dem laufenden Wettbewerb dem Fairplay- und/oder Gleichbehandlungsgedanken.Auch ein Mehrheitsbeschluss rechtfertigt keinen Ausschluss einer Mannschaft am Landespokal.
2. Hat der BFV grundsätzlich die Möglichkeit bzw. das Recht, in einen laufenden Wettbewerb einzugreifen ? Die Spielordnung des DFB sieht folgendes vor: Für die Spielzeiten 2020/2021 und 2021/2022 gilt:
„Soweit der Pokalwettbewerb eines Landesverbandes der Spielzeit 2019/2020 bzw. 2020/2021 bis zum Ablauf der Meldefrist nicht beendet ist, kann der jeweilige Landesverband innerhalb der Meldefrist (§ 49 Nr. 1. der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung) statt des Verbandspokalsiegers in eigener Verantwortlichkeit einen anderen Teilnehmer für den DFB-Vereinspokal der Herren der Spielzeit 2020/2021 bzw. 2021/2022 benennen.“

Nach unserer Auffassung hätte der BFV erst alle Möglichkeiten bis zum 01.07.21 (Meldefrist des DFB) ausschöpfen müssen, um den Landespokal zu beenden, bevor er vorzeitig, unter Ausschluss von 27 Mannschaften, den Landespokal mit den 5 Regionalligisten bis zum 29.05.21 (Finaltag der Amateure) beendet. Hinzu kommt, dass ab dem 19.05.21 auch alle Mannschaften in Berlin wieder trainieren und spielen durften, so dass man ohne Ausschluss auch nur 1 Mannschaft vom Landespokal, diesen hätte in Ruhe bis zum 01.07.21 sportlich beenden können.

Aber selbst unter der Annahme, dass die Pandemie im Mai und Juni 21 keine Besserung der Inzidenzwerte und Trainings- und Spielmöglichkeiten für andere als für Regionalligamannschaften möglich gemacht hätte, hätte man, falls man keine andere sportliche Möglichkeit gefunden hätte, die bereits von der Senatsverwaltung genehmigten 4 Spiele (Finale, ½, ¼ ) Mitte/Ende Juni 21 durchführen können.

Insofern geht es hier nicht um „krampfhafte Durchsetzung“ der Teilnahme von Blau-Weiß 90 an dem Landespokal, sondern um den vorzeitigen Eingriff in einen laufenden Wettbewerb und um den Ausschluss von 27 Mannschaften von dem Wettbewerb.
Die vorgenommene Änderung der Spielordnung hat nämlich auch zur Folge, dass der BFV in Zukunft, vorzeitig vor dem 01.07., ohne Absprache mit irgendeinem Verein frei wählen kann, wie er einen Wettbewerb durchführen lassen wird, oder kann auch aus eigenem Ermessen vorzeitig einen Teilnehmer an dem DFB-Pokal benennen.

Um es abschließend nochmal klar zu machen, möchten wir in keiner Weise dem BFC Dynamo seinen verdienten Sieg im Landespokal in Abrede stellen, aber die aus unserer Sicht vom BFV vorgenommene Willkür und Einflussnahme auf ein laufenden Wettbewerb können wir nicht gutheißen und tatenlos hinnehmen !

Michael Meister

Präsident

Blau-Weiß 90